Was sind eigentlich Stoßwellen?
„Der Begriff „Stoßwellentherapie“ leitet sich historisch von der Extrakorporalen Stoßwellenlithotripsie (ESWL) ab, die klinisch erstmals 1980 zur berührungsfreien und nicht-invasiven Zertrümmerung von Nierensteinen angewendet wurde.
Seit Anfang der 90er Jahre werden unter dem Begriff der Extrakorporalen Stoßwellentherapie diese akustischen Wellen zur Behandlung chronischer Schmerzen und Knochenheilungsstörungen verwendet. Das Spektrum der zu behandelnden Indikationen weitet sich noch immer aus. So werden zwischenzeitlich Haut- und Muskelläsionen erforscht, sowie experimentell kardiale und neuronale Anwendungen beobachtet und untersucht.
Es ist zu sagen, dass es zwei grundsätzlich verschiedene Stoßwellen gibt. Diese werden auch in unserer Gesellschaft der Digest unter dem Begriff der Stoßwelle zusammengefasst. Entsprechende in der Orthopädie eingesetzte Geräte zur Erzeugung akustischer Wellen werden als Stoßwellengeräte bezeichnet. In Fach- und Herstellerpublikationen haben sich der Begriff „fokussierte Stoßwelle“ und der Begriff „radiale Stoßwelle“ verbreitet. Im folgenden wird dies mit f-ESWT und r-ESWT abkürzend verwendet.“
Die Durchführung der ESWT?
In der Regel sind drei Behandlungen ausreichend. In chronischen Fällen kann jedoch eine vierte oder fünfte Sitzung nötig sein. Bei Anwendungen mit niedrigerer Energie, wie am Ellbogen oder an der Ferse, ist eine örtliche Betäubung in der Regel nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Erst wenn eine Behandlung mit hoher Energie notwendig ist, kann eine örtliche Betäubung durchgeführt werden.
Wie erfolgreich ist eine ESWT?
Bei den gängigen Anwendungsgebieten wie der Kalkschulter, dem Fersensporn und dem Tennisellenbogen zeigt die ESWT nachweislich gute Erfolge. Je nach Erkrankung, Studie und Untersuchungsdesign konnten Erfolgsraten von etwa 50% bis 85% erzielt werden.
Da die genaue biologische Wirkung der Stoßwellen noch nicht vollständig erforscht ist und der Therapieerfolg individuell schwer vorherzusagen ist, ist die ESWT von den gesetzlichen Krankenkassen nicht uneingeschränkt anerkannt.
Die allgemein anerkannten Standardindikationen sind:
Tendinopathien/Ansatzsehnenerkrankungen:
- Plantarfasziitis („Fersensporn“)
- Achillodynien (chronische „Achillessehnenentzündung“)
- Radiale Epicondylopathie („Tennisellenbogen“)
- Tendinosis calcarea der Schulter („Kalkschulter“)
- Patellaspitzensyndrom („Jumper’s knee“)
- Bursitis trochanterica (Schleimbeutelentzündung an der Hüfte)
Knochenpathologien:
- Verzögerte und nicht heilende Knochenbrüche (Pseudoarthrosen)
- Ermüdungsbrüche, Stressfrakturen
- Frühe Stadien der avaskulären Knochennekrose
- Frühe Stadien der Osteochondritis dissecans (OD) nach Wachstumsabschluss
- Knochenmarködeme
- Morbus Osgood-Schlatter
Pathologien der Haut:
- Wundheilungsstörungen unterschiedlicher Ursachen
- Verbrennungen (nicht zirkumferent)
Myofasziale Schmerzsyndrome:
- Schmerzhafte Triggerpunkte
Darüber hinaus gibt es viele weitere Anwendungsgebiete, bei denen die Stoßwellentherapie teils beeindruckende Erfolge und Linderung erzielen kann, wie zum Beispiel bei urologischen Beschwerden oder schmerzhaftem Beckenboden.
Für weitere Informationen:
https://www.digest-ev.de
Stoßwellentherapie und ihre Kosten?
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ unter Berücksichtigung der Festlegungen und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der DIGEST.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Für die Versicherer hat bzw. hätte die ESWT große finanzielle Vorteile, wird doch praktisch in allen Fällen eine Operation vermieden, die fast immer höhere Kosten verursachen würde.
Zudem verursacht die Stoßwellentherapie praktisch keine Ausfälle durch Krankheitszeiten, wie sie durch Krankenhausaufenthalt, Nachbehandlung und Schonung nach der OP regelhaft entstehen. Die so entstehenden Kostenvorteile können nur annähernd geschätzt werden, sicher überschreiten sie in der Regel die Behandlungskosten durch Stoßwellentherapie bei weitem. Umso unverständlicher ist es, dass die gesetzlichen Krankenkassen noch immer die Kostenübernahme ablehnen. Die hierfür angeführten Gründe eines fehlenden wissenschaftlichen Nachweises der ESWT können getrost als historisch überholt betrachtet werden. Die mit einer alternativ durchgeführten Operation und Narkose entstehenden Risiken werden unverständlicherweise dabei bewusst ignoriert.
Für den Patienten am wichtigsten ist, dass sich ihm mit der Stoßwellentherapie ein praktisch risikoloses, schmerzarmes und erfolgreiches Therapieverfahren zur Behandlung weit verbreiteter orthopädischer Krankheiten bietet.
Bildquelle © STORZ MEDICAL AG